Meldungen

17. Februar 2016 – Die Arbeit des Netzwerk Inklusion endet zum Monatsende. In seiner Laufzeit von drei Jahren konnte es das Thema Inklusion vor allem mittels mehrerer Medienkooperationen in der Öffentlichkeit platzieren. Mit der Veranstaltung „Sport für alle“ konnten wertvolle Impulse für ein Miteinander im Sport ausgesendet werden. Darüber hinaus wurden die Kommunen vor Ort beraten, um ein inklusives Gemeinwesen voranzubringen. Als Projektabschluss wurde schließlich eine ausführliche Analyse unterschiedlicher inklusiver Prozesse in Form einer Publikation vorgelegt. Alle Ergebnisse (Zeitungsartikel der Medienkooperationen, Dokumentationen „Sport für alle“, Film „Sport für alle“, Publikation „Eine Region macht sich auf den Weg. Inklusion im Landkreis Lörrach.“) können auf dieser Website angesehen und heruntergeladen werden.

⇒ Link zu den vergangenen Aktivitäten des Netzwerk Inklusion im Landkreis Lörrach

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31. August 2015 - Otto Normal, die aufstrebende Band aus Freiburg um den gebürtigen Lörracher Pete Stöcklin, hat sich einen Namen gemacht mit famosen Liveauftritten und zahlreichen Musikvideos.
Für sie ist Normalität der „Durchschnitt des allgemeinen Wahnsinns“. Es brauche ein „Neues Normal“, eben spannender und mehr als die Norm. Auch deshalb haben sie gemeinsam mit einer Gebärdendolmetscherin Musik für das Auge produziert – very ästhetisch, sehr nice! Dazu schreibt Pete Stöcklin auf facebook:

„Mit unsren Musikvideos in Gebärdensprache möchten wir gehörlosen Menschen einen Zugang zur Otto Normal Mucke eröffnen. Aber auch für alle Andern sind die Videos durchaus sehenswert.
Insgesamt haben wir vier Videos zu den Aufnahmen von unsrer Akustik Session im SUD Basel erarbeitet. Vielen Dank an Lisa von Music For The Eye für die tolle Performance.
One Love Pete“

Unbedingt mit den Augen anhören:

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30. Juli 2015 – Bundesfinanzminister Schäuble plant laut Bericht des SPIEGEL die sogenannte Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe für Unternehmen zu verdoppeln. Dabei handelt es sich um eine Strafzahlung, die Unternehmen ab einer bestimmten Betriebsgröße entrichten müssen, wenn sie zu wenig oder keine Menschen mit einer schweren Behinderung einstellen. So zahlen viele Unternehmen momentan lieber pro Jahr und unbesetzten Pflichtarbeitsplatz 2000 € anstatt einen Menschen mit schwerer Behinderung einzustellen. Die Beschäftigungschancen für Schwerbehinderte auf dem Arbeitsmarkt sind zur Zeit sehr gering und sollen durch die Anhebung der Strafzahlung auf jährlich 4000 € verbessert werden.

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Dienstag, 9. Juni 2015 – Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in ihrer Kabinettssitzung den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Die Ministerien wurden mit der Umsetzung des Aktionsplanes beauftragt.

In den Aktionsplan sind unter anderem die Ergebnisse von vier Regionalkonferenzen mit Betroffenen und deren Angehörige eingeflossen. Beschrieben werden 230 Maßnahmenvorschläge, die sich auf mehrere Handlungsfelder (Bildung, Arbeit, Freizeit) beziehen.

Der Aktionsplan ist auf der Seite des Sozialministeriums Baden-Württemberg hinterlegt.

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Sascha Hak auf dem Balkon seiner Wohngruppe

Sascha Hak auf dem Balkon seiner Wohngruppe

Sascha Hak wohnt seit 2001 in einer Wohngruppe von leben + wohnen in Lörrach. Er fühlt sich dort wohl, ein engmaschiges Betreuungsnetz gibt ihm die nötige Sicherheit. Sein Traum ist aber ein Leben in einer Wohngemeinschaft außerhalb der Einrichtung. Mit einem Probewohnen ist Hak diesem Ziel einen Schritt näher gekommen, hat dabei aber auch seine Grenzen erfahren.

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2. Dezember 2014 – Die landesweite Kampagne „DUICHWIR Alles Inklusive“ startet am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen. Die auf ein Jahr angelegte Kampagne soll den Gedanken der Inklusion einer breiten Öffentlichkeit in Baden-Württemberg bekannt machen, so Sozialministerin Katrin Altpeter auf einer Pressekonferenz. Schwerpunkte der Kampagne liegen auf den Bereichen Wohnen, Freizeit, Kultur und Sport.

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Fußballspieler im Stadion und Logo Leichte Sprache

Titelbild der Regel-Broschüre

„Einen Ball kicken ist einfach. Doch was ist Abseits? Wann bekommt ein Spieler die rote Karte? Die Fußball-Regeln des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) gibt es jetzt in Leichter Sprache.

Pünktlich zur Fußball-Weltmeisterschaft 2014 haben das Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen und die Corporate-Social-Responsibility-Marke des SV Werder Bremen, WERDER BEWEGT – LEBENSLANG, mit Unterstützung der Sepp-Herberger-Stiftung und der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) die Fußballregeln des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) in einfaches Deutsch übersetzt und mit verständlichen Grafiken illustriert.“*

* Textquelle: www.lebenshilfe-bremen.de

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Donnerstag, 10. Juli 2014 – Am Dienstag sollte im Stuttgarter Kabinett ein neues Landesbehindertengleichstellungsgesetz besprochen werden. Der Kernpunkt des Gesetzes, das eigentlich zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll, sieht die Einrichtung von hauptamtlichen – also bezahlten – Behindertenbeauftragten für jeden Stadt- und Landkreis vor. Auf Intervention von Ministerpräsident Kretschmann liegt das Gesetzesverfahren nun auf Eis.
Der Landesbehindertenbeauftragte Gerd Weimer bedauert diesen Schritt und betont die Unverzichtbarkeit von professionellen Strukturen für die zahlreichen Herausforderungen im Bereich der Inklusion.

Wie Gerd Weimer sind auch viele Betroffene enttäuscht: Die grüne Landesregierung kassiert das selbst mitformulierte Landesgleichstellungsgesetz. Galten die Grünen bei Regierungsantritt noch als Motor von Inklusion, tritt die Parteispitze nun feste auf die Bremse. Auch im Bereich der schulischen Inklusion warten Betroffene auf klare und verbindliche Rahmenbedingungen und damit auf das angekündigte neue Schulgesetz, das seit Jahren in der Warteschleife feststeckt.

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1. Juni 2014 – „Für den Erfolg eines Unternehmens sind vor allem Menschen wichtig. Diese gibt es in jedem Alter und jeder Größe. Viele können gut oder weniger gut sehen oder hören, manche sind ganz, zeitweise oder gar nicht körperlich eingeschränkt. Eines haben sie alle gemeinsam: fachliches Wissen und Können.

Damit ihre Leistungsfähigkeit voll eingebracht werden kann, muss die Betriebsstätte das Arbeiten für alle ermöglichen und erleichtern. Der Schwerpunkt liegt dabei – neben individuellen Anpassungen – auf einer barrierefreien Infrastruktur. Gemeinsam mit Vertretern aus Unternehmen, Verbänden, Schwerbehindertenvertretungen und weiteren Akteuren sucht das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB) Unternehmen und Betriebe in Deutschland, in denen Barrierefreiheit eine Rolle spielt. Dabei geht es nicht um perfekte Lösungen, sondern um Ideen, die sich verallgemeinern lassen und von denen andere lernen können. Möchten Sie uns Ihre Lösung vorstellen? Dann rufen Sie das BKB an! Oder senden Sie eine E-Mail.“ *

* Textquelle: BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.

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21. April 2014 – Am 25. Mai 2014 finden in Baden-Württemberg sowohl die Wahl zum 8. Europäischen Parlament als auch die Kommunalwahlen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden statt. „Auch für Menschen mit Behinderungen muss die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben gleichberechtigt möglich sein. Dies gilt ganz besonders für das in der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbriefte Recht zu wählen und gewählt zu werden“, erklärte der Landes-Behindertenbeauftragte, Gerd Weimer, am 25. April in Stuttgart.

Zwei Broschüren in leichter Sprache sollen vor allem Menschen mit geistiger Behinderung oder Lernschwierigkeiten, aber auch vielen anderen Wählerinnen und Wählern im Land, die Bedeutung und Funktionsweisen der bevorstehenden Wahlen auf verständliche Weise erklären.

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21. März 2014 – Am 19. März 2014 stellte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Deutsches Studie Institut für Menschenrechte) ihre Studie „Inklusive Bildung – Schulgesetze auf dem Prüfstand“ vor.
Dr. Valentin Aichele, ein Autor der Studie, betont in einem Statement, dass „Kinder und Eltern oft nur nach zähen Prozessen und einem behördlichen Hindernislauf ihr Recht auf inklusive Bildung erstreiten und durchsetzen können. Das Recht auf inklusive Bildung (Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention) kann dauerhaft nur in einem inklusiven System verwirklicht werden.“
Dafür benötigt es einen rechtlichen Rahmen in Form eines inklusiven Schulgesetzes. Dies ist in Baden-Württemberg noch immer nicht verwirklicht, obwohl es von der grün-roten Landesregierung schon lange angekündigt wurde.
Das Pressesteatement sowie die Studie sind unter folgenden Links herunterzuladen:

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31. Oktober 2013 – Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder appellierten bei ihrem 46. Bundestreffen am 29./30. Oktober 2013 in Frankfurt an die Verhandlungspartner in den Koalitions-Arbeitsgruppen von CDU, CSU und SPD, der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weitere Impulse zu geben.

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fassten ihre Forderungen in einer Frankfurter Erklärung zusammen:

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