«Ein Gewinn für alle»

Badische Zeitung (27. November 2015)

Kinder mit einem besonderen Förderbedarf können laut einem seit August geltenden neuen Gesetzt in Baden-Württemberg an Regelschulen unterrichtet werden. Schulamt und Schulträger benötigten jedoch rechtzeitig Informationen über den Bedarf, um gut planen zu können, so ein Fazit der Veranstaltung des Arbeitskreises Inklusion der Lebenshilfe Lörrach.