«Inklusion – Landesregierung schafft Sonderschulpflicht ab»

Badische Zeitung (25. Februar 2015)

Zum Schuljahr 2015/2016 können Eltern entscheiden, ob sie ihr behindertes Kind an einer Regelschule oder einer Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf anmelden. Der Elternwunsch hat aber Grenzen, auch die kommunalen Schulträger sehen noch viel Klärungsbedarf.