Schulgesetze stehen Recht auf inklusive Bildung im Wege

21. März 2014 – Am 19. März 2014 stellte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Deutsches Studie Institut für Menschenrechte) ihre Studie „Inklusive Bildung – Schulgesetze auf dem Prüfstand“ vor.
Dr. Valentin Aichele, ein Autor der Studie, betont in einem Statement, dass „Kinder und Eltern oft nur nach zähen Prozessen und einem behördlichen Hindernislauf ihr Recht auf inklusive Bildung erstreiten und durchsetzen können. Das Recht auf inklusive Bildung (Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention) kann dauerhaft nur in einem inklusiven System verwirklicht werden.“
Dafür benötigt es einen rechtlichen Rahmen in Form eines inklusiven Schulgesetzes. Dies ist in Baden-Württemberg noch immer nicht verwirklicht, obwohl es von der grün-roten Landesregierung schon lange angekündigt wurde.
Das Pressesteatement sowie die Studie sind unter folgenden Links herunterzuladen: